a) Versicherte Tätigkeiten
aa) Allgemeines
Berufliche Tätigkeit
Die Risikoumschreibung in den AVB der Berufshaftpflichtversicherung der Versicherungsvermittler stellt idR auf den Gewerbebefugnisumfang des jeweiligen Versicherungsvermittlertyps ab,2009 der in § 137 GewO geregelt ist. Tw wird in AVB auch ganz allgemein auf das versicherte Risiko der „Versicherungsvermittlung“ Bezug genommen.2010