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3. Berufstätigkeit und pflichtversicherungsnachweis (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

Deckungsbestätigung

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Der Abschluss und das aufrechte Bestehen einer Pflichthaftpflichtversicherung ist idR Voraussetzung für die Berufszulassung bzw für die Berufsausübung (vgl zB § 21a Abs 1 RAO).922922 Rubin in Berisha/Gisch/Koban, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Cyberversicherung 15; ders in Fenyves/Perner/Riedler, VersVG § 158b Rz 6.

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Ein Rechtsanwalt kann zB in die Rechtsanwaltsliste nur eingetragen werden (und damit die Berufsbefugnis erlangen), wenn er der zuständigen RAK den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweist.923923 Feil/Wennig, Anwaltsrecht7 § 21a RAO Rz 1. Gleiches gilt für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (§§ 8 und 51 iVm § 11 WTBG 2017), für Notare (§ 30 NO)924924 Rubin in Berisha/Gisch/Koban, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Cyberversicherung 15. und auch für alle anderen rechts- und wirtschaftsberatenden Berufsträger, die einer Versicherungspflicht unterliegen. Der Abschluss und das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung können auch Konzessionsvoraussetzung sein (vgl § 3 Abs Abs 6 und § 4 Abs 3 WAG 2018 für Wertpapierfirmen bzw Wertpapierdienstleistungsunternehmen).925925 Rubin in Berisha/Gisch/Koban, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Cyberversicherung 15; ders, ecolex 2008, 18.

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