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A. Personenrecht (Lurger/Melcher)

Lurger/Melcher2. AuflJänner 2021

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Dem internationalen Personenrecht zuzuordnen sind die Anknüpfungsregeln für Rechts- und Handlungsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen, Namensführung und Namensrechtsverletzung, Todeserklärung und Beweisführung des Todes sowie Fragen der Erwachsenenvertretung. In diesen Tatbeständen sind Rück- und Weiterverweisungen grundsätzlich zu beachten (§ 5 IPRG).11OGH 30.7.1986, 3 Ob 587/86, ZfRV 1988, 41 (Hoyer); OGH 24.11.1998, 1 Ob 305/98d; OGH 5.8.2009, 6 Ob 137/09d (teilweise Rückverweisung durch das deutsche Recht, Art 24 EGBGB und ab 1.1.2009 HESÜ in Deutschland in Kraft); RIS-Justiz RS0077139. Das gilt allerdings nicht für die IPR-Normen des HESÜ, die Sachnormverweisungen sind (Art 19 HESÜ).

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