Die Kommission untersuchte im Jahr 2000 die Richtlinienumsetzung in den Mitgliedstaaten.424 Der Bericht beurteilt die Qualität der Umsetzung Seite 692insgesamt positiv. Einige Staaten, wie Italien, Portugal und Luxemburg, waren damals ihrer Umsetzungsverpflichtung noch nicht oder noch nicht hinreichend nachgekommen.425 Nach dem Bericht haben sich die meisten Mitgliedstaaten bei der Umsetzung stark an die Richtlinie angelehnt. Für Deutschland und Österreich wird vermerkt, dass die der zentralen Leitung auferlegten Pflichten umfassender definiert werden, was die Unterrichtung der örtlichen Unternehmensleitungen und der Gewerkschaftsorganisationen angeht.426 Für Österreich heißt es wörtlich:
