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II. Information und Konsultation der Arbeitnehmer bei bestimmten Entscheidungen (Fuchs/Marhold/Friedrichl)

Fuchs/Marhold/Friedrichl7. AuflJuni 2025

Die Harmonisierung der Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer konzentrierte sich zunächst auf die Fälle der Massenentlassungen und des Übergangs von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen. Der durch die RL 2002/14/EG festgelegte allgemeine Rahmen zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer lässt diese spezifischen Informations- und Konsultationsverfahren unberührt (Art. 9 RL 2002/14/EG ).

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