1. Zur historischen Entwicklung
Die zunehmende Zahl von Fusionen und Zusammenschlüssen in den Mitgliedstaaten der EU und auf europäischer Ebene führte in den 1970er Jahren zu einer Harmonisierung des Schutzes von Arbeitnehmern beim Übergang von Betrieben und Unternehmen. Das Vorhaben wurde vom Rat 1974 in das sozialpolitische Aktionsprogramm aufgenommen und ein erster Richtlinienentwurf vorgelegt. Mit der RL 77/187/EWG wurde auf europäischer Ebene ein umfassendes Schutzkonzept zur Sicherung der Rechte der Arbeitnehmer entwickelt, deren Arbeitsverhältnisse von einem Übergang eines Unternehmens, Betriebs oder Betriebsteiles betroffen werden. Die Harmonisierung stützte sich auf die Binnenmarktkompetenz aus Art. 100 EWGV und zielte daher auch darauf, das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes zu gewährleisten, da sich ein unterschiedliches Arbeitnehmerschutzniveau bei Unternehmens- oder Betriebsübergängen zwischen den Mitgliedstaaten als Handelshemmnis auswirken kann.722 Die intensive Rechtsprechung des EuGH zur RL 77/187/EWG führte zu einer grundlegenden Überarbeitung der Richtlinie (RL 98/50/EG ), um den Richtlinientext an diese Spruchpraxis anzupassen. Aus Gründen der Rechtsklarheit trat schließlich die RL 2001/23/EG (Betriebsübergangsrichtlinie) ohne inhaltliche Änderungen an die Stelle der die RL 77/187/EWG .
