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II. Sachlicher Anwendungsbereich (Fuchs/Marhold/Friedrichl)

Fuchs/Marhold/Friedrichl7. AuflJuni 2025

Nach ihrem Art. 3 Abs. 1 gilt die RL 2000/78/EG für alle Personen in öffentlichen und privaten Bereichen, einschließlich öffentlicher Stellen, in Bezug auf die in den Buchst. a bis d genannten Bereiche.509509Dazu bereits → 3. Kap.A.III.1.; zu den „sonstigen Arbeitsbedingungen“ etwa auch → 3. Kap.B.IV.1.; zu den „Entlassungsbedingungen“ unter → 3. Kap.B.IV.2.

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