1. Entwicklung des europäischen Arbeitsrechts seit der Proklamation der Europäischen Säule sozialer Rechte
Die Proklamation der Europäischen Säule sozialer Rechte im Jahr 2017 galt als ein Neustart, manchen sogar als ein Anfang für die „Roaring 20s“ der europäischen Sozialpolitik und als Ausdruck des Europäischen Sozialmodells oder gar einer Europäischen Sozialunion315. Die Europäische Säule sozialer Rechte ist Teil der Bemühungen um einen neuen Konvergenzprozess innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion. Die Europäische Säule sozialer Rechte besteht aus zwanzig Grundsätzen und Rechten, die in drei Kategorien unterteilt sind: (1) Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang, (2) faire Arbeitsbedingungen und (3) Sozialschutz und soziale Inklusion. Die Darstellung folgt einem einheitlichen Schema: Zunächst wird der Besitzstand der Union zu dem jeweiligen Element dargestellt, in einem zweiten Schritt die Grundsätze und Rechte der Säule vorgestellt, die in der Regel über den Acquis communautaire hinausgehen und schließlich die mögliche Umsetzung der Säule skizziert. Begleitend dazu hat die Europäische Kommission eine Arbeitsunterlage für die Kommissionsdienststellen vorgelegt.316
