Die Wirkung der unternehmensbezogenen Grundfreiheiten (Niederlassungs-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit) auf das nationale Arbeitsrecht hat der EuGH durch seine Entscheidungen massiv gesteigert. In den als Laval-Quartett bezeichneten vier Entscheidungen in den Rs. <i>Fuchs/Marhold/Friedrichl</i>, Europäisches Arbeitsrecht<sup>Aufl. 7</sup> (2025), Seite 27 Seite 27
Viking, Laval, Rüffert und Kommission/Luxemburg zogen die Grundfreiheiten der Tarifautonomie, Arbeitskampfmaßnahmen und der Vergabe öffentlicher Aufträge Grenzen, sofern Unternehmen aus dem EU-Ausland diskriminiert oder unangemessen beschränkt wurden. Kollektive Maßnahmen für die Aufrechterhaltung der Arbeitsbedingungen bei der grenzüberschreitenden Sitzverlegung von Unternehmen müssen danach die sozialen Belange der Arbeitnehmer in den Grenzen der Verhältnismäßigkeit verfolgen. Zudem wurde die Zulässigkeit von vergaberechtlichen Mindestarbeitsbedingungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beschränkt.