Die Regelungen über die Freizügigkeit im AEUV müssen vor dem Hintergrund der Bedeutung gesehen werden, die schon von den Gründervätern der Schaffung eines europäischen Arbeitsmarktes beigemessen worden war. Aus der Sicht der ökonomischen Theorie ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer eine Frage der effizienten Ressourcenallokation. Erwartet wird ein Fluss des Arbeitskräftepotenzials aus Ländern mit niedrigeren Löhnen in solche mit höheren Löhnen, sodass sich die Grenzproduktivität der Arbeit innerhalb des Wirtschaftsraums ausgleicht. Die Mobilität des Produktionsfaktors Arbeit ist also das wesentliche Ziel der Freizügigkeitsregeln.1
