Die globale Finanzkrise, die 2008 einsetzte, hat auf EU-Ebene eine nie dagewesene, ja geradezu als hektisch zu bezeichnende Aktivität heraufbeschworen. Mitgliedstaaten, die am Rande des Staatsbankrotts waren, drohten auch andere Mitgliedstaaten in den Abgrund zu ziehen. Die Organe der EU, einschließlich der Europäischen Zentralbank, im Verbund mit den Mitgliedstaaten <i>Fuchs/Marhold/Friedrich</i>, Europäisches Arbeitsrecht<sup>Aufl. 6</sup> (2020), Seite 53 Seite 53
waren aufgefordert, die drohenden Gefahren für die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität der Mitgliedstaaten abzuwehren. Da die Krise ganz wesentlich auch von den Banken verursacht worden war, galt verständlicherweise das Hauptaugenmerk dem Finanzsektor. Im Zuge der zu ergreifenden Maßnahmen mussten indes alle Bereiche von Politik und Wirtschaft einbezogen werden, die einen Einfluss auf das Krisengeschehen, aber auch auf die Konsolidierung von Wirtschaft und Finanzen hatten und haben. Folglich standen auch die Arbeitsmärkte und damit indirekt auch das Arbeitsrecht im Visier der politischen und gesetzgeberischen Maßnahmen. Die Literatur zum europäischen Arbeitsrecht hat diese Zusammenhänge genau verfolgt. Die EU-Maßnahmen haben die Arbeits- und Sozialrechtspolitik der Mitgliedstaaten in den Krisenzeiten erheblich beeinflusst und zu zT weit reichenden Einschnitten in die bestehenden Arbeitsrechtsordnungen geführt. Aus der Vielzahl der ergriffenen Rechtsakte seien hier nur folgende herausgegriffen: