Beschäftigungspolitik war seit jeher eine Domäne der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der EG sah keinerlei Kompetenz für ein Tätigwerden der Gemeinschaft vor. Die alarmierenden Zahlen über Arbeitslosigkeit haben jedoch zu einem Umdenken geführt. Die Regierungschefs der Mitgliedstaaten haben sich dafür entschieden, Beschäftigungspolitik auch als ein im EG-Vertrag zu verankerndes Anliegen der Europäischen Gemeinschaft zu betrachten.
