Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten erhebt sich die Frage, welche Rechtsordnung der Beurteilung der materiellen Rechtsfragen zugrunde zu legen ist. Dies ist anhand der konkret anwendbaren IPR-Regeln zu ermitteln. Geht es um vertragliche Schuldverhältnisse, die eine Bank geschlossen hat, kommen als Rechtsquellen für die anzuwendenden IPR-Regeln vornehmlich das IPRG, das EVÜ und die Rom I-VO in Betracht.
