Das am 1.10.2004 in Kraft getretene Fern-FinanzdienstleistungsG (FernFinG), BGBl I 2004/62, beruht auf der Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher, 2002/65/EG (FernFin-RL). Diese RL verfolgt das Ziel die Auswahlmöglichkeit des Verbrauchers für Finanzdienstleistungen zu erhöhen und einen rechtlichen Rahmen für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen im Binnenmarkt zu schaffen, um das Vertrauen der Verbraucher in diese Vertriebsformen zu stärken (ErwGr 3–5).
