An dieser Stelle sollen nur die Klauseln dargestellt werden, die von allgemeiner Bedeutung für das Verhältnis Bank-Kunde sind. Dabei handelt es sich um die in den Abschnitten I. (Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Kreditinstitut), V. (Entgelte für Leistungen und Aufwandersatz), VI. (Sicherheiten) und VII. (Aufrechnung und Verrechnung) zusammengefassten Bestimmungen. Hingegen wird die Erörterung der Regeln für spezielle Teile oder Arten der Geschäftsbeziehung, also vor allem über das Konto und Depot (III.) und den Giroverkehr (IV.) sowie über besondere Geschäftsarten (Z 62 ff), den betreffenden Abschnitten vorbehalten, weil sie im Zusammenhang mit der Darstellung des jeweiligen Gebietes besser verständlich sind.
