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Für die Einbringung eines Teilbetriebes in eine GmbH gilt das oben zum Muster 9.1 Gesagte mit folgenden Besonderheiten:Der Teilbetrieb sollte im Hinblick auf die Publizitätsvorschrift des § 3 Abs 1 Z 15 FBG im Eintragungsbegehren möglichst präzise beschrieben werden.