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Die Bestimmungen über die Kapitalerhöhung finden sich in den §§ 149 ff AktG (Maßnahmen der Kapitalbeschaffung).Anmeldung und Eintragung der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals können mit der Anmeldung und Eintragung des Beschlusses über die Erhöhung verbunden werden; dies entspricht auch der überwiegenden Praxis (Nagele/Lux in Artmann/Karollus, AktG III6 § 155 AktG Rz 13, Stand 1.4.2019, rdb.at).