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Die Anmeldung ist von der Inhaberin/vom Inhaber gem § 11 Abs 1 UGB beglaubigt zu unterschreiben. Eine Änderung der Geschäftsanschrift im Ort des Sitzes (= Änderung der für Zustellungen maßgeblichen Geschäftsanschrift) würde keiner Beglaubigung bedürfen (§ 11 FBG).