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1.5.3 Besondere Eintragungstatbestände (Birnbauer)

Birnbauer3. AuflJuli 2022

Bei Einzelunternehmern und eingetragenen Personengesellschaften sind ferner einzutragen:

Ehepakte (gilt sinngemäß auch für eingetragene Partnerschaften, vgl § 43 Abs 1 EPG)die Anordnung eines Genehmigungsvorbehaltes, und das Verlassenschaftsprovisorium (§ 32 UGB)

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