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1.1 Begriff und Aufgaben (Birnbauer)

Birnbauer3. AuflJuli 2022

Das Firmenbuch dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach dem Firmenbuchgesetz oder nach sonstigen gesetzlichen Vorschriften einzutragen sind (vgl § 1 Abs 2 FBG). Es sind dies für den geschäftlichen Verkehr bedeutsame Rechtsverhältnisse und Tatsachen aller im Firmenbuch einzutragenden Rechtsträger.

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