4. Kapitel Finanzstrafrechtliche Aspekte verdeckter Ausschüttungen
Benjamin Twardosz
Wie bereits im Kapitel über die ertragsteuerlichen Aspekte der verdeckten Ausschüttung dargelegt, wird eine verdeckte Ausschüttung nicht deshalb als „verdeckt“ bezeichnet, weil damit auch zwingend eine Verletzung einer Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verbunden ist, und auch nicht deshalb, weil damit in Summe zwingend eine Abgabenersparnis verbunden ist.