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I. Relevanz verdeckter Ausschüttungen in der Umsatzsteuer (Prinz)

Prinz1. AuflNovember 2019

3. Kapitel Verdeckte Ausschüttungen im Umsatzsteuerrecht

Johannes Prinz

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Im UStG kommt der Begriff der verdeckten Ausschüttung nicht vor.11 Gurtner/Pichler in Leitner, HB vGA2, 233 (235); s auch Wisiak in Achatz/Tumpel, Umsatzsteuer im Konzern 61. Dennoch haben Geschäfte und Vorgänge, die in der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer als verdeckte Ausschüttung und im Gesellschaftsrecht als verbotene Einlagenrückgewähr einzustufen sind, vielfach auch in der Umsatzteuer große praktische Relevanz. Das betrifft ua Fragen betreffend das Vorliegen von Eigenverbrauch, die Höhe des umsatzsteuerlich relevanten Entgelts und die Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs für im Zusammenhang mit verdeckten Ausschüttungen bezogene Leistungen. Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich auf die umsatzsteuerliche Beurteilung von Sachverhalten, die aus ertragsteuerlicher Perspektive zu den klassischen Fällen einer verdeckten Ausschüttung zählen.

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