3. Kapitel Verdeckte Ausschüttungen im Umsatzsteuerrecht
Johannes Prinz
Im UStG kommt der Begriff der verdeckten Ausschüttung nicht vor.1 Dennoch haben Geschäfte und Vorgänge, die in der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer als verdeckte Ausschüttung und im Gesellschaftsrecht als verbotene Einlagenrückgewähr einzustufen sind, vielfach auch in der Umsatzteuer große praktische Relevanz. Das betrifft ua Fragen betreffend das Vorliegen von Eigenverbrauch, die Höhe des umsatzsteuerlich relevanten Entgelts und die Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs für im Zusammenhang mit verdeckten Ausschüttungen bezogene Leistungen. Die folgenden Ausführungen konzentrieren sich auf die umsatzsteuerliche Beurteilung von Sachverhalten, die aus ertragsteuerlicher Perspektive zu den klassischen Fällen einer verdeckten Ausschüttung zählen.