Nachstehend werden die Rechtsfolgen der vA für die Körperschaft und den Anteilsinhaber im Ertragsteuerrecht beschrieben. Zu den Rechtsfolgen im Umsatzsteuerrecht wird auf den Beitrag betreffend vA im Umsatzsteuerrecht verwiesen, zu konkreten Beispielen der Ermittlung der Abgabennachzahlung (Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer) auf den Beitrag zu finanzstrafrechtlichen Aspekten.
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