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X. Sanktionen und Haftung – gesetzliche Regelungen und Zweck (Foglar-Deinhardstein)

Foglar-Deinhardstein1. AuflNovember 2019

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Inhaltlich besteht ein enger Zusammenhang zwischen § 52 ff AktG / § 82 GmbHG, die die materiellen Grundregeln der Kapitalerhaltung normieren, einerseits (s Rz 1/4 ff, 1/7 ff) und § 56 AktG / § 83 GmbHG sowie § 84 Abs 3 Z 1 – 5 AktG / § 25 Abs 3 Z 1 GmbHG,841841Siehe F. Hörlsberger in FAH, GmbHG § 25 Rz 3. die die Sanktionierung von Verstößen gegen § 52 AktG / § 82 GmbHG regeln, andererseits.

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