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Pkt 10: Krankenanstalten, Heil- und Pflegeanstalten, Sanatorien, Genesungsheime, Altersheime u. dgl.

Maitz1. AuflMai 2018

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:

1 Abschnitt A EHVB findet Anwendung.

2 Haftung für eingebrachte Sachen der Patienten und ihrer Begleitpersonen:

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