Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:
1 Abschnitt A EHVB findet Anwendung.
2 Haftung für eingebrachte Sachen der Patienten und ihrer Begleitpersonen:
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:
1 Abschnitt A EHVB findet Anwendung.
2 Haftung für eingebrachte Sachen der Patienten und ihrer Begleitpersonen:
