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Pkt 4: Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstätten und ähnliche Betriebe

Maitz1. AuflMai 2018

Abweichend von Art.7, Pkt.3 AHVB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes (BGBI. Nr. 20/1949) wegen Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Begutachtung nach § 57a Kraftfahrgesetz (BGBI. Nr. 267/1967), beide in der jeweils geltenden Fassung.

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