Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:
1 Unter die Versicherung gemäß Art.1 fallen insbesondere nicht
1.1 Ansprüche aus Gewährleistung für Mängel;
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt:
1 Unter die Versicherung gemäß Art.1 fallen insbesondere nicht
1.1 Ansprüche aus Gewährleistung für Mängel;
