vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 6: Wie ist der Versicherungsschutz bei Sachschäden durch Umweltstörung geregelt?

Maitz1. AuflMai 2018

Für Schadenersatzverpflichtungen aus Sachschäden durch Umweltstörung – einschließlich des Schadens an Erdreich oder Gewässern – besteht Versicherungsschutz nur aufgrund besonderer Vereinbarung nach Maßgabe der nachstehend angeführten Bedingungen:

1 Umweltstörung ist die Beeinträchtigung der Beschaffenheit von Luft, Erdreich oder Gewässern durch Immissionen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!