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II. Keine Rechtsfolgen, wenn sich die Identität des rechtsschutzversicherten Unternehmens nicht verändert

Gisch/Weinrauch1. AuflMai 2018

Nicht alle Elemente, die den Begriff des Unternehmens letztlich ausmachen bzw prägen, sind (stets) gleichwertig. Mal wird die Identität eines Unternehmens stärker vom Standort geprägt, mal sind die Erzeugnisse das dominierende Element und ein andermal wiederum spielt der Kundenstock eine besonders relevante Rolle. Abzustellen ist bei der Festlegung der Identität des rechtsschutzversicherten Unternehmens einzelfallbezogen stets auf das jeweils konkrete Unternehmen mit seinen jeweiligen betrieblichen Spezifika. Ohne verallgemeinernde Aussagen treffen zu wollen, wird regelmäßig die Identität eines rechtsschutzversicherten Unternehmens gleich bleiben, wenn sich bloß einzelne und/oder untergeordnete, das Unternehmen nicht dominierende Elemente ändern, wie zB der Wechsel in der Geschäftsführung einer GmbH, ein bloßer Standortwechsel des rechtsschutzversicherten

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Unternehmens, die Änderung des Firmenwortlautes oder die Ausweitung des Tätigkeitsbereiches. Es ist dabei stets eine Gesamtschau unter Gewichtung der einzelnen Parameter vorzunehmen

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