A. Immaterialgüterrechtsklausel12
Die (Muster-)Klausel zu Art 7.3. ARB regelt den Ausschluss des Versicherungsschutzes für den Bereich Immaterialgüterrecht, wonach „...kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Immaterialgüterrechtes und im Zusammenhang mit Verträgen, die Immaterialgüterrechte zum Gegenstand haben“, besteht. Seite 75
