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I. Allgemeines

Gisch/Weinrauch1. AuflMai 2018

Von wenigen Ausnahmen abgesehen, kennt das kontinentaleuropäische und damit auch das österreichische Versicherungsvertragsrecht keine Allgefahrenversicherungen. Üblicherweise wird die konkrete versicherte Gefahr durch die primären Risikobeschreibungen festgelegt; gleichzeitig werden jedoch regelmäßig Teile dieses versicherten Risikos mittels sekundärer Risikoausschlüsse vom Versicherungsschutz wieder ausgenommen.

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