Die Richtlinie vom 22.6.1987 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Rechtsschutzversicherung (RL 87/344/EWG ) – im Folgenden kurz RS-RL genannt – spiegelt ua das Ergebnis einer europaweiten Diskussion darüber wider, ob die RS-Versicherung nur von speziellen Versicherungsgesellschaften oder auch von Mehrspartenversicherern betrieben werden darf. Die RS-RL hat diese Diskussion beendet und es auch Mehrspartenversicherern ermöglicht, Rechtsschutzversicherungsverträge anzubieten.
