1. Grunddeckung
Die Versicherung bietet Versicherungsschutz, wenn der Versicherte in der in der Polizze bezeichneten Eigenschaft im ursächlichen Zusammenhang mit der Benützung oder dem Betrieb eines Luftfahrzeuges oder Luftfahrtgerätes, auf das sich die Versicherung erstreckt, einen Unfall erleidet.
