A. Ausschlüsse
1. Höhere Gewalt
Ausgeschlossen sind Schäden durch Kriegsereignisse und zwischenstaatliche Feindseligkeiten jeder Art (mit oder ohne Kriegserklärung), Invasionen, Neutralitätsverletzungen sowie Gewalthandlungen ausländischer Staaten oder politischer bzw terroristischer Organisationen; Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufruhr, Unruhen, Streikhandlungen und öffentliche Gewalttätigkeit; Attentate und Sabotageanschläge; staatliche oder behördliche Verfügungen sowie Beschlagnahmungen jeder Art; Luftfahrzeugentführungen. Seite 182
