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VI. Leistungsfreiheit (Köszegi)

Kasehs/Köszegi/Motter/Renner/Zehetbauer1. AuflMärz 2018

A. Ausschlüsse

1. Höhere Gewalt

Ausgeschlossen sind Schäden durch Kriegsereignisse und zwischenstaatliche Feindseligkeiten jeder Art (mit oder ohne Kriegserklärung), Invasionen, Neutralitätsverletzungen sowie Gewalthandlungen ausländischer Staaten oder politischer bzw terroristischer Organisationen; Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufruhr, Unruhen, Streikhandlungen und öffentliche Gewalttätigkeit; Attentate und Sabotageanschläge; staatliche oder behördliche Verfügungen sowie Beschlagnahmungen jeder Art; Luftfahrzeugentführungen.

Seite 182

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