A. Möbel-Spedition
Gemäß den „Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport“ und den „Einlagerungsbedingungen für den Möbeltransport“83 der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Sektion Verkehr, Fachverband der Spediteure, ist die Haftung des Spediteurs für die ihm zur Beförderung beziehungsweise zur Verwahrung übergebenen Möbel beschränkt.
