A. Rollfuhr
Der Begriff „Rollfuhr“ ist gesetzlich nicht gesamteinheitlich normiert.81 Im Allgemeinen versteht man darunter das Abholen und Zustellen von Gütern in einem näheren räumlichen Umfeld, bei dem die Speditions- und Lagereitätigkeit des Spediteurs im Vordergrund steht und die entgeltliche Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen in ihrer Bedeutung weitgehend zurücktritt.82 Seite 81
