Für die Kostenleistungen des Versicherers wird im Versicherungsvertrag eine Höchstgrenze pro Versicherungsfall, die sog Versicherungssumme, vereinbart. Ihre Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt des Versicherungsfalles; das ist wichtig, weil sich die Versicherungssumme durch Vertragsumstellungen u/o Wertanpassungen ändern kann. Sie steht auch dann nur einmal zur Verfügung, wenn aus ein und demselben Versicherungsfall sowohl der VN, als auch mitversicherte Personen Deckungsansprüche geltend machen (Art 6.7.1 ARB).
