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7. Allgemeiner Vertrags-RS (Art 23)

Kronsteiner2. AuflSeptember 2021

a) Wer ist in welcher Eigenschaft versichert? (23.1)

Der Versicherungsschutz des Allgemeinen Vertrags-RS wird im Privatbereich gem Art 23.1.1 dem VN und seinen Familienangehörigen (Art 5.1) für Versicherungsfälle geboten, die den privaten Lebensbereich, also nicht den Berufsbereich (versicherbar iR des Art 20) oder den Betriebsbereich (versicherbar iR des Art 23.1.2) betreffen. So wie der Schadenersatz-RS für den Privatbereich gem Art 19.1.1 bezieht sich auch der Allgemeine Vertrags-RS für den Privatbereich gem Art 23.1.1 seit den ARB 2015 auch auf Versicherungsfälle, die aus einer sonstigen Erwerbstätigkeit resultieren, wenn der aus dem jeweiligen Versicherungsfall resultierende Streitwert und der aus der sonstigen Erwerbstätigkeit erzielte Jahresumsatz die im Versicherungsvertrag vereinbarten Obergrenzen nicht übersteigen (zur Definition der sonstigen Erwerbstätigkeit s ausführlich bei Art 19.1.1).

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