Die Richtlinie 87/344/EWG vom 22. Juni 1987 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Rechtsschutzversicherung verdankt ihre Existenz im Wesentlichen dem Umstand, dass Rechtsschutz (in der Folge kurz: RS) als Versicherungsleistung zunächst insbesondere als Gegengewicht zur Haftpflichtversicherung konzipiert war.
