Die schadenersatzrechtliche Bewältigung von zunächst nicht entdeckbaren Haltbarkeitsmängeln ist ungleich einfacher. Es können daher einige kurze Hinweise genügen. Im Vergleich zum Gewährleistungsrecht sind hier – Seite 40neben dem für den Schadenersatzanspruch konstitutiven Verschulden – nur zwei Aspekte relevant, nämlich Sollhaltbarkeit und Verjährung.
