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I. Unionsrechtliche Ausgangslage und erste Arbeiten (Stabentheiner)

Stabentheiner1. AuflApril 2022

Nach einer über mehr als ein Jahrzehnt zurückreichenden Vorgeschichte und nach einem mehrjährigen Verhandlungsgeschehen in den europäischen Gesetzgebungsorganen – auf beides soll hier allerdings nicht mehr eingegangen werden11Die Geschehnisse vor der und rund um die Genese der beiden Richtlinien können nachgelesen werden bei Stabentheiner, Hintergründe und Entstehung der beiden Richtlinien und die Bemühungen der österreichischen Ratspräsidentschaft um Konsistenz und Vereinfachung, in Stabentheiner/Wendehorst/Zöchling-Jud (Hrsg), Das neue europäische Gewährleistungsrecht (2019) 1. – wurden die Warenkauf-Richtlinie (EU) 2019/771 und die Digitale-Inhalte-Richtlinie (EU) 2019/770 22In den Fn dieses Beitrags abgekürzt mit „DIRL“. schließlich im Mai 2019 verabschiedet und im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Die beiden Richtlinien sahen jeweils zwei unterschiedliche Umsetzungsfristen vor: Bis zum 1. Juli 2021 sollten die nationalen Vorschriften zu ihrer Umsetzung erlassen und veröffentlicht werden; ab dem 1. Jänner 2022 sollten diese Umsetzungsvorschriften dann angewendet werden.

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