Nach einer über mehr als ein Jahrzehnt zurückreichenden Vorgeschichte und nach einem mehrjährigen Verhandlungsgeschehen in den europäischen Gesetzgebungsorganen – auf beides soll hier allerdings nicht mehr eingegangen werden1 – wurden die Warenkauf-Richtlinie (EU) 2019/771 und die Digitale-Inhalte-Richtlinie (EU) 2019/770 2 schließlich im Mai 2019 verabschiedet und im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Die beiden Richtlinien sahen jeweils zwei unterschiedliche Umsetzungsfristen vor: Bis zum 1. Juli 2021 sollten die nationalen Vorschriften zu ihrer Umsetzung erlassen und veröffentlicht werden; ab dem 1. Jänner 2022 sollten diese Umsetzungsvorschriften dann angewendet werden.
