Die GmbH kann ein oder mehrere Gewerbe ausüben, bedarf jedoch zur Ausübung der Bestellung eines sog gewerberechtlichen Geschäftsführers. Je nach Art des Gewerbes sind für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung neben den allgemeinen Voraussetzungen auch bestimmte fachliche und unternehmerische Fähigkeiten zu erfüllen. Der gewerberechtliche Geschäftsführer ist für die fachlich einwandfreie Ausführung der Arbeiten und die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften verantwortlich.
