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Teil D: Verletzung von Verfahrensrecht in der HV

Steininger7. AuflApril 2019

§ 281 Abs 1 Z 3 „ wenn in der Hauptverhandlung eine Bestimmung verletzt oder missachtet worden ist, deren Einhaltung das Gesetz bei sonstiger Nichtigkeit anordnet (§§ 126 Abs 4, 140 Abs 1, 144 Abs 1, 155 Abs 1, 157 Abs 2 und 159 Abs 3, 221 Abs 2, 228, 240a, 250, 252, 260, 271, 427, 430 Abs 3 und 4 sowie 439 Abs 1 und 2);“

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