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Teil C: Verlesung von Schriftstücken über nichtige Akte des Ermittlungsverfahrens

Steininger7. AuflApril 2019

§ 281 Abs 1 Z 2. „wenn ein Protokoll oder ein anderes amtliches Schriftstück über eine nichtige Erkundigung oder Beweisaufnahme im Ermittlungsverfahren trotz Widerspruchs des Beschwerdeführers in der Hauptverhandlung verlesen wurde;“

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