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8. Haftung trotz Geschäfts- oder Ressortverteilung? (Melzer)

Melzer2. AuflJänner 2022

Geschäftsordnung

Ressortverteilung

586
Selbst wenn eine Ressortverteilung oder eine Geschäftsordnung für den Stiftungsvorstand erlassen wurde, trifft die Haftung grundsätzlich alle Mitglieder des Stiftungsvorstandes; dh auch jene Mitglieder des Stiftungsvorstandes, welchen das konkrete Ressort nicht zugeteilt ist, haften.896896 Arnold, PSG3 § 17 Rz 82 mwN.

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