vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VII. Besonderheiten (Reisinger)

Kainz/Michtner/Reisinger2. AuflOktober 2022

A. Zessionsverbot (Art 13 AKKB)

Versicherungsansprüche dürfen vor ihrer endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden; dies gilt nicht, wenn der VN Unternehmer ist. Ein Zessionsverbot gegenüber Unternehmern ist seit der Einfügung des § 1396a ABGB mit BGBl I 2005/120 (gültig ab 1.1.2007) nur verbindlich, wenn es im Einzelnen ausgehandelt wurde, was wohl nur bei individuellen Bedingungen, nicht aber bei generellen AVB der Fall sein wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte