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III. Versicherte Sache (Reisinger)

Kainz/Michtner/Reisinger2. AuflOktober 2022

Versichert sind das Fahrzeug und seine Teile, die im versperrten Fahrzeug verwahrt oder an ihm befestigt sind, gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust. Das Wesen der Kaskoversicherung besteht darin, dass im Rahmen der Bedingungen die Entschädigung auch bei Eigenverschulden des VN erbracht wird.

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