Die Kapitalverkehrsteuern erfassen bestimmte Rechtsvorgänge am Kapitalmarkt, mit denen die Zusammenballung und Bewegung anonymen Kapitals belastet werden soll. Sie wird heute nur mehr in Form der Gesellschaftsteuer erhoben. Diese ist für den Ersterwerb von Gesellschaftsanteilen an inländischen Kapitalgesellschaften zu entrichten. Die Wertpapiersteuer für die Ausgabe von Schuldverschreibungen wird seit EU-Beitritt nicht mehr erhoben. Die Börsenumsatzsteuer war für weitere Umsätze (Anschaffungsgeschäfte) von Gesellschaftsanteilen und Schuldverschreibungen bis 30.9.2000 vorgesehen. Vorgesehen ist, dass die Gesellschaftsteuer ab 2016 entfallen soll.