Umgründungen sind wirtschaftlich betrachtet lediglich ein Formwechsel der Unternehmensorganisation. Nach allgemeinem Ertragsteuerrecht werden Umgründungsvorgänge als Realisierungsvorgänge (Tauschvorgänge) gewertet und führen daher regelmäßig zu steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen. Daneben treten bei solchen Umgründungsvorgängen nach allgemeinem Steuerrecht vielfältige verkehrsteuerliche Belastungen (Grunderwerbsteuer, Gesellschaftsteuer, Gebühren) ein. Durch diese steuerrechtlichen Konsequenzen werden Umgründungen regelmäßig erschwert. Erwünschte dauernde Anpassungen der Unternehmensstrukturen an den Markt sowie an Erfordernisse und Entwicklungen der Wirtschaft würden dadurch grundsätzlich unterbunden.
