Neben steuerrechtlichen Argumenten spielen bei Ausgliederungen viele unterschiedliche wirtschaftliche und andere außersteuerliche Aspekte eine Rolle. Vielfach ist die Frage der Wahrung des Zugriffs und der Einflussnahme der KöR auf das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung. In der Praxis ist die Sicherung der uneingeschränkten Einflussnahme der KöR auf das „vergesellschaftete“ Unternehmen regelmäßig durch eine entsprechende Gestaltung des Gesellschaftsvertrages und anderer geeigneter vertraglicher Regelungen (zB Sicherung der Organidentität, Einrichtung eines Beirates etc) erreichbar.
